Ernährungsberatung: Was Krankenkassen zahlen (2024)

Zuletzt aktualisiert von Koawi · April 05, 2024

Kostenerstattung

Viele Krankenkassen erstatten die Kosten für Ernährungsberatung anteilig oder vollständig.

Finde heraus ob deine Krankenkasse die Kosten erstattet und profitiere von einer günstigen und professionellen Ernährungsberatung.

Was kostet eine Ernährungsberatung?

In Deutschland liegen die Preise für eine Beratungssitzung meist zwischen 70 € und 100 € für Erstberatungen und 30 € bis 50 € für Folgeberatungen.

Die Dauer der Beratung erstreckt sich häufig über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten – eine Zeitspanne, die als ideal für die Änderung von Gewohnheiten gilt – und beinhaltet zwischen einer und fünf Sitzungen.

Abhängig von der jeweiligen Diagnose können auch zusätzliche Termine von Vorteil sein. Eine professionelle Ernährungsberatung hilft Menschen kurzfristig bei akuten Anliegen und hat einen positiven Einfluss auf ihr ganzes zukünftiges Leben, da Sie sich Wissen sowie gesunde Gewohnheiten und Techniken aneignen, die sich von nun an positiv auf ihr Leben auswirken.

Dies erkennen auch viele Krankenversicherungen und Krankenkassen und sie unterstützen ihre Versicherten finanziell bei den Kosten für eine Ernährungsberatung. Die Investition in Beratung und die Förderung von nachhaltigen Veränderungen in den Essgewohnheiten erhöhen die Chance signifikant, dass höhere Folgekosten, für die ansonsten die Krankenkasse aufkommen müsste, vermieden werden können.

Wie viel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die Höhe der Kostenerstattung für Ernährungsberatung variiert zwischen den gesetzlichen Krankenkassen.

Hier finden Sie eine Übersicht:

Vorraussetzungen für die Kostenerstattung

Vorraussetzung 1: Wahl einer Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung

Krankenkassen erstatten nur Ernährungsberatung von Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung im Bereich der Ernährung.

Oft muss die Fachkraft eine gültige Zertifizierung eines entsprechenden Berufsverbands vorweisen können.

Auswahl an Berufsausbildungen im Bereich der Ernährung
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Bachelor of Science, z. B. Ökotrophologie/Oecotrophologie
  • Diplom-Ernährungswissenschaftler/in
  • Diplom-Ingenieur/in Ernährungs- und Hygienetechnik, Studienwahlrichtung Ernährungstechnik
  • Diplom-Ernährungswissenschaftler/in
  • Diplom-Ingenieur/in Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Diplom-Oecotropholog/in, Studienschwerpunkt Ernährung
  • Master of Science, Studienrichtung Ernährungswissenschaft
Zertifizierungen bei Berufsverbänden
  • VFED: Ernährungsfachkraft des Verbands für Ernährung und Diätetik e. V.
  • DGE: Ernährungsfachkraft der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
  • QUETHEB: Ernährungsfachkraft der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V.
  • VDOE: Ernährungsfachkraft des BerufsVerbands Oecotrophologie e. V.
  • VDD: Ernährungsfachkraft des Verbands der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V.

Hier auf Koawi können Sie ganz leicht erkennen ob die Beratung durch ihr/e Berater/in von der Krankenkasse erstattet werden kann. Achten Sie auf die Bezeichnung Kostenerstattung möglich auf dem Beraterprofil.

Coach Image

Katharina Breitenbach

4.8

  • Diätassistentin
  • Berlin
  • Kostenerstattung möglich

Vorraussetzung 2: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Fast alle Krankenkassen verlangen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Erstattung der Kosten. Diese Bescheinigung wird vom Arzt ausgefüllt und unterschrieben um die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung der Krankenkasse zu bescheinigen. Laden Sie hier die ärztliche Notwendigkeitsbescheingung zur Vorlage beim Arzt herunter. Nehmen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch diese Bescheinigung mit zum Arzt und bitten Sie Ihren Arzt darum Sie auszufüllen.

Hier finden Sie eine Auswahl an Krankheitsbilder für die eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung typischerweise ausgestellt wird.

Vorraussetzung 3: Originalrechnung und Teilnahmebescheinigung

Achten Sie darauf sich von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater eine Rechnung und ggf. auch eine Teilnahmebescheinigung zuschicken zu lassen.

Die Rechnung ist sehr wichtig damit die Krankenkassen den exakten Betrag für die Kostenerstattung berechnen können.